Frage der Woche: Ihr Vermietungsgeschäft

Bei der professionellen Vermietung von Wohnimmobilien stehen Makler vor neuen Herausforderungen:

frage-der-wocheZur Vermietung muss ein neues Produkt entwickelt werden!

  • Was ist die Leistung des Makler? Reine Vermittlung oder zusätzliche Services?
  • Welcher Preis ist marktfähig? Was ist mit alternativen Preismodellen, beispielsweise monatliche / quartalsweise Zahlung für den Vermietungsservice?
  • Wie wird das Produkt vertrieben? Klassisch oder via Internet?
  • Wie wird die Leistung bekannt gemacht und den Eigentümern vermittelt?

Viele Fragen – einfache Antworten: Wie gehen Sie seit dem 1. Juni mit der Vermietung um?

Wir freuen uns auf Ihren Kommentar!

 

5 Kommentare zu “Frage der Woche: Ihr Vermietungsgeschäft

  1. Das Bestellerprinzip empfinde ich als Segen für unsere Branche. Der Markt bereinigt sich, als langjährige Makler habe ich rechtzeitig ein gutes und vernünftiges Leistungsangebot erarbeitet, alle Bestandskunden besucht und daduch ein noch engeres Verhältnis zu den Kunden erhalten. Natürlich ist es arbeitsintensiver geworden, aber gute Arbeit spricht sich auch schneller rum unter den Vermietern. Die Vermietung an sich ist um einiges leichter geworden, leidige Diskussionen um die Courtagen entfallen. Aufträge von Mietsuchenden nehme ich nicht an.
    Ich werde den Vermietungsmarkt auf jeden Fall weiter ausbauen, weil sich aus den Vermietungen immer auch Verkaufsaufträge ergeben.

  2. Glücklicherweise haben wir uns mehr auf die Verwaltung konzentriert. Aber dadurch erhalten wir immer noch Eigentümer, denen die Vermittlung zu aufwendig ist und die uns als Verwalter Fragen, ob wir das übernehmen können. Natürlich rollt da viel weniger Geld über den Tisch wie früher. Aber dafür sind unsere Eigentümer glücklich und das ist ja die Hauptaufgabe des Verwalters.

  3. Wir vermieten nur noch für Bestandskunden. 2 verschiedene Leistungsumfänge, Spitz auf Knopf kalkuliert. Überlege aber auch eine monatliche bzw Quartalszahlung.
    Bewerben über den Kundennewsletter. Suchkunden werden nur noch im Kaufbereich betreut.

  4. Ich mache seit dem 01.06.2015 keine Vermietung mehr. Sofern sich am unechten Bestellerprinzip nichts mehr ändern sollte, bleibt es auch dabei. Mir ist es, für die wenigen Euro der Aufwand nicht wert, jedem Interessenten seine Maßgeschneiderte Wohnung erst neu zu suchen, obwohl ich passende Wohnungen im Bestand hätte.
    Dieses sogenannte „Bestellerprinzip“ ist eine Frechheit den Maklern gegenüber. Ich arbeite auf dem Land, da gibt es nun mal nicht tausende Wohnungen die einem Makler noch unbekannt sein könnten. Bestellerprinzip = ohne Uns!

  5. Ein aktives Vermietungsgeschäft wurde von uns nicht betrieben. Wir beschränken uns im wesentlichen auf die Erstvermietung für die Kapitalanleger aus unserem Bauträgergeschäft als Serviceleistung d.h. kostenfrei.
    Folgevermietungen nehmen unsere Kunden meist selbst vor, die vor dem Hintergrund eines seit Jahren bestehenden deutlichen Nachfrageüberhangs.
    Kunden die dies nicht selbst handeln wollen akzeptieren i.d.R. unseren Leistungspreis von aktuell 1,5 Monatsmieten + MWSt.

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