Alleinauftrag

Makler-Auftrag ist nur der . Der Allgemeinauftrag ist nur eine Erlaubnis, das Objekt anzubieten. Der Makler kann im Allgemeinauftrag keine professionelle Vermarktung durchführen. Es fehlt beim Allgemeinauftrag auch die Möglichkeit, über intensive Vermarktungs-Aktivitäten die Aufmerksamkeit potenzieller Auftraggeber zu erlangen.