Umfrage: Makler vs. Künstlersozialkasse

Umfrage

Viele Makler wissen nicht, dass sie für manche Dienstleistung eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Denn unter dem Begriff Künstler und Publizist fallen auch Grafikdesigner und Fotografen, die für sie Flyer, Websites, Objektfotos oder Grundrisse erstellen.

Bieten Sie als Makler zusätzlich die Dienstleistung an?

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(Artikel zum Thema: „Wenn Makler Kreative beauftragen“)

2. Haben Sie als Makler bereits Erfahrung mit der () gesammelt?

Werden sie von freiberuflichen Dienstleistern (Grafikern etc.) auf die KSK-Abgabe in deren Rechnung hingewiesen? Kamen ausstehende KSK-Beträge bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung ans Licht?

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7 Kommentare zu “Umfrage: Makler vs. Künstlersozialkasse

  1. Wir hatten in der Vergangenheit mindestens zwei Prüfungen wegen diesem Thema.
    Bisher hatten wir Vertragspartner mit dme Status EInzelfirma bzw. Freiberufler, die Nachzahlungen waren erheblich, da auch die neue Homepage mit darunter gefallen ist.
    In Zukunft werden wir auch wo es möglich ist auf Kapitalgesellschaften ausweichen.
    7 % Abgabe auf eine bezahlte Leistung ist einfach unverschämt.

  2. Mit Schreiben vom 06.05.2016 wurden wir von der Künstlerkasse einer Prüfung unterzogen. Da wir glücklicherweise den Tatbestand kennen und nur Geschäfte in dieser Hinsicht mit Firmen (GmbH, AG) machen, wissen wir dass man uns nichts anhaben kann. Nur bei der Beauftragung von Freiberufler oder freischaffender Personen wäre die Gefahr groß zur Kasse gebeten zu werden. Man sieht die Künstlersozialkasse ist aktiv und benötigt Geld.

  3. Seitdem wir das wissen, meiden wir jegliche Geschäftskontakte dieser Art. Es gibt ja genug alternative Wege, die einen dann NICHT wieder zu neuen bürokratischen Aktionen zwingen.

  4. Das System ist „sehr deutsch“ und entspricht nicht mehr der aktuellen Realität. Genausogut könnte von jedem privaten Immobilienverkauf bzw. jeder Vermietung eine „Maklersozialkasse“ gefüllt werden, die eine Maklerrente zahlt.

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