Marktwertermittlung und Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB
Online-Redaktion
Juni 22, 2026
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In der Praxis bieten Immobilienmakler im Zuge der Akquise häufig eine Marktwertermittlung an. Dabei stellt sich die Frage, ob bestimmte Modelle gegen den Halbteilungsgrundsatz nach § 656c BGB verstoßen können.
Eine kostenlose Marktwertermittlung ist zunächst unproblematisch. Begründung: Die Marktwertermittlung gehört regelmäßig zu den üblichen Leistungen eines Maklers im Rahmen seiner Tätigkeit für den Verkäufer. Die unentgeltliche Erbringung dieser Leistung berührt daher den Halbteilungsgrundsatz nicht.
Gutscheinmodell (z. B. 200 EUR)
Problematisch ist es, wenn ein Gutschein für eine Marktwertermittlung ausgelobt wird, der bei Abschluss eines Maklervertrages oder bei erfolgreicher Vermittlung mit der Provision verrechnet wird.
Begründung: Die Marktwertermittlung gehört zum üblichen Dienstleistungspaket eines Maklers auf der Verkäuferseite. In einem solchen Modell könnte daher der Eindruck entstehen, dass tatsächlich eine um 200 EUR niedrigere Provision mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Dies kann als Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes gewertet werden. Die Folge kann die Nichtigkeit der Maklerverträge sein, wodurch der Provisionsanspruch auf beiden Seiten gefährdet wird.
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Helge Ziegler ist Mitbegründer des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft und war bis zum Mai 2025 dessen Präsident. Als Wirtschaftsjurist hat er sich auf Themen rund um die Maklertätigkeit spezialisiert. In seinem im Jahr 2027 gegründeten ImmobilienFachVerlag veröffentlichte er bisher über 20 Bücher, die sich mit Immobilienthemen, meist aus Sicht des Immobilienmaklers, beschäftigen. Zudem ist er vielen Branchenteilnehmern aus Fachschulungen, Webinaren und Vorträgen bekannt.
Dieser Artikel erschien erstmals in der
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