Neues 2026: Was auf Immobilienprofis zukommt
Online-Redaktion
März 9, 2026
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Das neue Jahr ist mit einigen Veränderungen für Immobiliendienstleister verbunden. Einige Neuerungen traten bereits im Herbst 2025 und Anfang 2026 in Kraft, andere befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und folgen wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2026.

Neuregelungen im Mietrecht geplant: bei Kurzzeitvermietungen, Indexverträgen und möbliertem Wohnen
Ende 2025 konnte sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit ihren Plänen zur strengeren Sanktionierung von Mietwucher nicht durchsetzen. Das hielt sie aber nicht davon ab, wenig später einen Entwurf für umfassende Mietrechtsänderungen vorzulegen. Kurzmietverträge sollen künftig nur noch maximal sechs Monate befristet werden dürfen. Bislang gibt es hierfür keine Regelung.
Bei der Vermietung möblierter Wohnungen soll künftig im Vertrag klar differenziert werden zwischen Kaltmiete und Möblierungszuschlag. Das soll für mehr Transparenz sorgen. Es soll erkennbar sein, ob gegebenenfalls gegen die Mietpreisbremse verstoßen wird. Bei einer vollmöblierten Wohnung soll ein Zuschlag von pauschal fünf Prozent der Nettokaltmiete ansetzbar sein. Ansonsten soll sich der Zuschlag am Zeitwert der Möbel orientieren. Das Reformpapier sieht darüber hinaus vor, Erhöhungen auf Basis von Indexmietverträgen auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr zu deckeln – unabhängig davon, wie hoch die Inflationsrate tatsächlich ist.
Die Ministerin will ferner die Schonfrist bei Kündigungen wegen Verzugs der Mietzahlung anpassen. Derzeit kann die außerordentliche Kündigung nur abgewendet werden, wenn die ausstehende Summe innerhalb von zwei Monaten gezahlt wird. Diese Schonfrist soll in Zukunft einmalig auch bei ordentlichen Kündigungen gelten. Einen Eingriff plant das Ministerium zudem bei der Wertgrenze bei Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen. Diese soll von 10.000 EUR auf 20.000 EUR erhöht werden.
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