Scheinselbstständig
Werner Berghaus
Mai 12, 2026
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Etwa seit Mitte der 90er Jahre verfügen deutsche Sparkassen über E-Mail-Postfächer. Zeitgleich wurde ein Auto-Responder eingerichtet, der alle eingehenden Nachrichten beantwortet und die Absender belehrt, dass man eingehende Überweisungsaufträge per Mail nicht ausführen kann oder will.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass jemand in den 90er Jahren oder später auf die Idee gekommen wäre, der Sparkasse einen Überweisungsauftrag als kurze E-Nachricht zu übermitteln. Man möge doch bitte vom Konto 123 dem Unternehmen XY einen Betrag X mit dem Hinweis „Rechnung xyz“ zu übermitteln, und so weiter. Vielen Dank!
Es hätte wohl gereicht, diese Aufträge, sofern es überhaupt welche gibt, gezielt zu informieren. Die meisten Personen nutzten damals noch nicht einmal Online-Banking, selbst Geldautomaten wurden erst seit Mitte der 90er Jahre flächendeckend eingeführt. Doch der Auto-Responder hält sich seitdem hartnäckig.
Aber warum sind diese automatischen Antworten ein Thema für den IMMOBILIEN-PROFI? Weil wir selbst Opfer dieser nostalgischen Einrichtung sind. Schließlich sind zahlreiche Sparkassen-Immobilienabteilungen unsere Kunden und erhalten deshalb gelegentlich Produktinformationen. Sie ahnen es bereits: Auch diese Immobilienabteilungen beantworten eingehende Nachrichten von Eigentümern oder Interessenten mit Informationen, die in diesem Kontext vollkommen irrelevant sind.
Nun muss man bedenken, dass Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts einen öffentlichen Auftrag haben. Salopp formuliert sollen Sparkassen die „geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung“ sicherstellen, „den Sparsinn fördern“ oder das „eigenverantwortliche Verhalten vor allem der Jugend in wirtschaftlichen Angelegenheiten unterstützen“. Das Makeln von Luxusvillen oder das Bauträgergeschäft passen da nicht so recht hinein. Deshalb agieren die „unabhängigen Immobilienabteilungen“ als „juristisches Exoskelett“. Es erlaubt, mit der Sparkassen-Mutter im Rücken, Muskeln im freien Markt spielen zu lassen, ohne die strengen Fesseln des öffentlichen Dienstrechts und der engen Bankenregulierung zu sprengen.
Die geübte Praxis zeigt dagegen, dass es mit der Unabhängigkeit nicht weit gekommen ist. Im Arbeitsrecht würde man schnell Scheinselbstständigkeit vermuten.
Zur Scheinselbstständigkeit finden Sie auf Seite 7 eine interessante Zusammenstellung eines Webinars der Maklersprechstunde.com. Schauen Sie sich auch das Video an, um zu erfahren, wie drastisch die finanziellen und strafrechtlichen Folgen insbesondere bei Immobilienmaklern ausfallen können. Denn während man nach sechs tödlichen Schüssen auf einen Polizisten je nach Herkunft mit einem Freispruch rechnen kann, wertet der Gesetzgeber Steuer- und Abgabenbetrug tatsächlich und unnachsichtig als Kapitalverbrechen.
Dieser Artikel erschien erstmals in der
Ausgabe IMMOBILIEN-PROFI Nr. 163 - jetzt entdecken!
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