Tatort Maklerbüro – Die Zoll-Razzia
Online-Redaktion
Dezember 15, 2025
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Scheinselbstständigkeit: Was Immobilienunternehmer unbedingt wissen sollten!
Man stelle sich einmal diesen frühen Morgen vor: Es klingelt unverhofft und vor der Tür stehen Beamte des Zolls. So erlebte es ein bekanntes Franchiseunternehmen der Immobilienbranche – und wenig später geriet ein weiterer Betrieb in den Fokus. Räume wurden durchsucht, Server gespiegelt, Unterlagen mitgenommen, Mitarbeiter befragt. Was wie eine Filmszene wirkte, markierte in Wahrheit eine Zäsur.

Scheinselbstständigkeit in der Immobilienvermittlung – lange ein Randthema in Seminaren – steht plötzlich im Zentrum. Seither führt an einer nüchternen Einsicht kein Weg vorbei: Wer mit freien Maklern arbeitet, benötigt Strukturen, die einer sozialversicherungs- und strafrechtlichen Prüfung standhalten. Andernfalls drohen Nachzahlungen, Zinsen, Säumniszuschläge, Steuern – und Imageschäden, die ein Unternehmen bis tief ins Mark erschüttern können.
Im Kern geht es um drei Statusbilder der Sozialversicherung: den echten Selbstständigen, den arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen und den scheinselbstständigen Immobilienmakler. Der echte selbstständige Immobilienmakler ist Unternehmer im Wortsinn: Er wirbt, entscheidet, kalkuliert, trägt sein Risiko. Üblicherweise arbeitet er auf Provision, nutzt seine eigene Infrastruktur, tritt im eigenen Namen auf, stellt selbst in Rechnung, verfügt idealerweise über mehrere Auftraggeber und kann Mitarbeiter beschäftigen. Auf rund zwei Drittel der deutschen Maklerbüros trifft dies zu, denn dort arbeitet neben dem Inhaber höchstens noch eine Mitarbeiterin im Backoffice.
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