Viele Maklerunternehmen beschäftigen im Vertrieb Freiberufler. Nachdem im Dezember mehrere Büros von Engel & Völkers durchsucht wurden, haben sich womöglich viele Makler gefragt, ob ihnen ähnliches blühen könnte.
Der Vorwurf gegen einen E&V-Franchisepartner lautete, Mitarbeiter in Scheinselbstständigkeits-Verhältnissen zu beschäftigen. Daraufhin wurden Mitte Dezember bundesweit über 18 Durchsuchungsbeschlüsse durchgeführt. Ermittelt wird gegen einen Franchisepartner. Ihm wird vorgeworfen, Vertriebsmitarbeiter auf freiberuflicher Basis beschäftigt zu haben, die eher den Status angestellter Mitarbeiter erfüllten. Dabei wurde, so der Vorwurf, gegen grundlegende Regeln selbstständigen Arbeitens verstoßen.

Unter anderem hätten die Personen weisungsgebunden gearbeitet und seien stark in die betrieblichen Prozesse eingebunden gewesen. Der Franchisegeber lehnt sich dabei entspannt zurück: Der Lizenznehmer ist als eigenständiges Unternehmen unter anderem für juristisch einwandfreie Arbeitsverhältnisse verantwortlich. Die Franchisezentrale in Hamburg ist außen vor.
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