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August 5, 2026
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Wie ein Makler einen verlorenen Erbfall reaktivierte – und am Ende doch noch zum Abschluss kam
Ein Jahr lang hatte der Makler alles versucht. Das Objekt war marktgängig. Die Lage stimmte. Die Nachfrage war da. Es gab ernsthafte Interessenten, Besichtigungstermine, Kaufpreisgespräche und am Ende sogar einen vorbereiteten Notartermin.
Und trotzdem kam der Verkauf nicht zustande. Der Grund lag nicht in der Immobilie. Auch nicht im Markt. Sondern in der Erbengemeinschaft.
Drei Geschwister hatten das Elternhaus geerbt: die Schwestern Angelika und Margot sowie ihr Bruder Friedrich. Angelika und Margot waren verbindlich, erreichbar und wollten den Verkauf schnellstmöglich abschließen. Friedrich hatte den Maklervertrag zunächst ebenfalls mitgetragen. Doch danach begann ein Muster, das viele Immobilienmakler aus Erbfällen kennen.

Während Angelika und Margot weiterhin verbindlich, erreichbar und lösungsorientiert blieben, entwickelte sich Friedrich immer mehr zum Bremsklotz des Verkaufsprozesses. Unterlagen, die von ihm benötigt wurden, kamen verspätet oder gar nicht. Besichtigungstermine mussten wegen seiner fehlenden Mitwirkung verschoben werden. Kaufinteressenten wurden von ihm ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt. Rückmeldungen blieben aus. Und als schließlich sogar ein Notartermin zur Beurkundung des Kaufvertrages vereinbart war, wurde auch dieser durch Friedrich kurzfristig verhindert.
Für den Makler wurde der Fall wirtschaftlich immer schwieriger. Er hatte Zeit, Energie und Reputation investiert. Er hatte Käufer aufgebaut, Termine koordiniert, Erwartungen moderiert und immer wieder versucht, die Beteiligten zusammenzubringen. Doch gegen eine blockierende Miterbenposition kam er nicht weiter.
Irgendwann musste er Angelika und Margot mitteilen, was kein Makler gerne sagt:
Er sehe keine realistische Chance mehr, den Verkauf unter diesen Umständen erfolgreich abzuschließen. Nicht, weil er nicht mit den beiden Schwestern arbeiten wollte. Im Gegenteil. Gerade mit ihnen hätte er gerne weitergemacht. Aber solange Friedrich jede Bewegung verzögerte oder verhinderte, war weiterer Aufwand kaum noch verantwortbar.
Der Maklervertrag wurde nicht verlängert. Der Fall wurde abgelegt. Intern galt das Projekt als gescheitert – mit dem Vermerk: Wiedervorlage nur, falls der Bruder irgendwann doch verkaufen will.
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