UNTERNEHMENSVERKAUF (TEIL 6): Unternehmensverkauf rechtlich vorbereiten – Je einfacher, desto besser!

Werner Berghaus

Nicht nur mehrere Köche verderben den Brei, auch mehrere auf Verkäuferseite beteiligte Gesellschafter können die Verhandlungen und die Umsetzung eines Unternehmensverkaufs verkomplizieren.

Sofern die Bereitschaft gegeben ist und genügend Zeit bleibt, empfiehlt der M&A-Anwalt Thorsten Lill, unbedingt eine vertragliche Regelung für den Exit-Fall zu treffen oder die Gesellschafterstruktur im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs zu verschlanken, um das vom Verkauf betroffene Unternehmen gesellschaftsrechtlich sauber aufzustellen.

Jetzt weiterlesen: IMMOBILIEN-PROFI Nr. 151 Seite 22

  • Moderierte Exit-Vereinbarung
  • Lebensfähige Gesellschaften verkaufen
  • Rechtekette und nachträgliche Heilung
  • Was passiert mit Gesellschafterdarlehen?

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