Vorsicht Falle!

BGH-Urteil: Keine Provision für Immobilienmakler – Halbteilungsgrundsatz verletzt, lautete die Überschrift zu einem Beitrag bei ntv.de vom 14. April dieses Jahres. Ich überfliege kurz den Beitrag. Ein „Halbteilungsgrundsatz“ bei der Maklerprovision wird dort aufgeführt – nie gehört. Der Paragraf 656d wird genannt. Auch falsch, das ist das genaue Gegenteil der Provisionsteilung.

Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, dass wieder einmal Makler die Dummen (sic!) sind, weil sie glaubten, die Provisionsregeln umgehen zu können. Und das nicht einmal, um sich zu bereichern, sondern

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Werner Berghaus

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