„BGH-Urteil: Keine Provision für Immobilienmakler – Halbteilungsgrundsatz verletzt“, lautete die Überschrift zu einem Beitrag bei ntv.de vom 14. April dieses Jahres. Ich überfliege kurz den Beitrag. Ein „Halbteilungsgrundsatz“ bei der Maklerprovision wird dort aufgeführt – nie gehört. Der Paragraf 656d wird genannt. Auch falsch, das ist das genaue Gegenteil der Provisionsteilung.

Insgesamt drängt sich mir der Eindruck auf, dass wieder einmal Makler die Dummen (sic!) sind, weil sie glaubten, die Provisionsregeln umgehen zu können. Und das nicht einmal, um sich zu bereichern, sondern
Jetzt einloggen und weiterlesen!
IMMOBILIEN-PROFI - Das einzige unabhängige Magazin der Maklerbranche!
Sie haben noch keinen Zugang? Werden Sie jetzt Teil der IMMOBILIEN-PROFI Community!
FLEx-Abonnement
- Heftbezug des IMMOBILIEN-PROFI
- Online-Zugang zur Homepage
- weitere Leistungen im Detail
16,25 €* pro Monat
Monatlich kündbar!
Abonnement
- Alle Leistungen des FLEX-Abos
- PROFI-Bonus im Wert von 100 € pro Halbjahr
- weitere Leistungen im Detail
14,92 €* pro Monat
179 €* jährl. abgerechnet
Premium--Abo
- Alle Leistungen des Abonnements
- Leistungen des IDO-Verbands
- weitere Leistungen im Detail
74 €* pro Monat
Das Komplett-Paket!!
* Alle Preise zzgl. MwSt.
