Viele Makler wissen nicht, dass sie für manche Dienstleistung eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen. Denn unter dem Begriff Künstler und Publizist fallen auch Grafikdesigner und Fotografen, die für sie Flyer, Websites, Objektfotos oder Grundrisse erstellen.

(Artikel zum Thema: “Wenn Makler Kreative beauftragen”)
2. Haben Sie als Makler bereits Erfahrung mit der künstlersozialkasse (ksk) gesammelt?
Werden sie von freiberuflichen Dienstleistern (Grafikern etc.) auf die KSK-Abgabe in deren Rechnung hingewiesen? Kamen ausstehende KSK-Beträge bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung ans Licht?
Was ist Ihre Meinung zu diesem System?
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