Seit dem 1.8.2018 sind die Vorschriften zur Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter und Makler in Kraft getreten. Bis Ende 2021 müssen Sie das vorgeschriebene Fortbildungspensum von 20 Stunden in drei Jahren erstmals nachweisen.
Laut einer Pressemitteilung der IMMOWELT ist die Weiterbildungspflicht sehr weit gefasst:
“Fortbildungspflicht: 20 Stunden in drei Jahren – aber wie konkret?
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter müssen ab dem 1. August 2018 innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren mindestens 20 Stunden mit Weiterbildungen verbringen. Das gilt auch für ihre Angestellten, wenn diese unmittelbar bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten mitwirken.
Die Kurse können Präsenzseminare, begleitetes Selbststudium sowie betriebsinterne Maßnahmen sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die weiterbildung „in einer anderen geeigneten Form“ durchzuführen.
Für Makler wie Verwalter sind relevante Aspekte zum Beispiel Rechtsgrundlagen, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutz vorgesehen. Die Fortbildung von Maklern kann sich zudem auf die Komplexe Kundenberatung sowie Grundlagen des Maklergeschäfts, Grundlagen Immobilien und Steuern oder Grundlagen der Finanzierung erstrecken. (…) Die Verordnung selbst gibt keine feste Institution vor, an der sich Makler fortbilden lassen müssen.”
Für alle seminare des IMMOBILIEN-PROFI erhalten Sie entsprechende Zertifikate künftig auch mit den Zeitangaben zur Dauer.
Webinare können auf Wunsch ebenfalls bestätigt werden, wenn sie “live” genutzt wurden. Bei Aufzeichnungen ist dies derzeit aktuell (noch) nicht möglich.
Wie gehen Sie weiter vor?
Erst ab dem 1.8.2020 müssen Makler in der Lage sein, den zuständigen Behörden auf Anfrage die gesammelten Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen zu können. Sie haben also genug Zeit und sechs bis sieben Stunden Weiterbildung ist nur ein Tag im seminar.
Wer sich mehr Arbeit machen möchte, sammelt Belege auf für einzelne Stunden. Die Pflicht zur Aufbewahrung beträgt aber fünf Jahre und je mehr Belege, desto mehr Aufwand erfordert der Nachweis.
Wer ein- bis zweimal jährlich ein Seminar besucht, vermerkt diese Weiterbildungsmaßnahme entweder in der Makler-crm oder in einer gesonderten Tabelle.
Da die meisten Fortbildungen Geld kosten liegen die entsprechenden Rechnungen (Nachweise) in der Buchhaltung und müssen dort sowieso zehn Jahre archiviert werden.
Merke: Es geht lediglich darum, die erforderlichen 20 Stunden in drei Jahren zu absolvieren und nachzuweisen. Mehrstunden bringen keinen bonus! Kein Problem für ambitionierte Makler.
Bernd Messe
Redaktion
Ulla Bachen
Redaktion
Wiske
Redaktion