Alleinauftrag

Makler-Auftrag ist nur der Alleinauftrag. Der Allgemeinauftrag ist nur eine Erlaubnis, das Objekt anzubieten. Der Makler kann im Allgemeinauftrag keine professionelle Vermarktung durchführen. Es fehlt beim Allgemeinauftrag auch die Möglichkeit, über intensive Vermarktungs-Aktivitäten die Aufmerksamkeit potenzieller Auftraggeber zu erlangen.