B2B-Geschäfte: Kein Link zur OS-Plattform
Redaktion
Februar 6, 2017
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Zum Thema Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist laut IDO-Verband noch folgende wichtige Voraussetzung zu beachten: Eine Verbraucherschlichtung setzt immer einen Verbraucher voraus. Bei B2B-Geschäften gibt es diesen nicht.
Daher darf dann auch bei Mitgliedern, die im Bereich Warenhandel oder Dienstleistung ausschließlich Verträge mit Unternehmern abschließen (B2B), nicht über ein Verbraucherschlichtungsverfahren (OS-Plattform oder über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten aus dem VSBG) belehrt werden.
Nach der Rechtsprechung zum beschränkten Kundenkreis (*) ist ein deutlicher Hinweis auf der Webseite erforderlich, dass der Anbieter Verträge nur mit Unternehmern abschließt. Falls er dazu widersprüchliche Angaben auf der Webseite oder in AGB veröffentlicht (z.B. eine Widerrufsbelehrung für Verbraucher in die AGB „hereingerät“) wird die Mitteilung der Kundenbeschränkung widersprüchlich und unbeachtlich.
Dann muss sich ggf. auch derjenige, der gar keine Verträge mit Verbrauchern schließt, an Verbrauchervorschriften halten. Diese Gefahr besteht auch dann, wenn ein nur im B2B-Bereich tätiges Unternehmen Hinweise zur Verbraucherschlichtung erteilt, z. B. auf die OS-Plattform hinweist.
Es muss daher den Mitgliedern, die keine Verbraucher als Kunden bedienen, angeraten werden, Folgendes sorgfältig zu beachten:
- deutlicher Hinweis auf der Webseite, dass Verträge nur mit Unternehmern als Kunden geschlossen werden und
- Vermeidung jeglicher widersprüchlicher Aussagen oder Regelungen, die sich auf Verbraucherrechte beziehen.
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Bei rechtlichen und detailierten zu dieser Thematik wenden Sie sich bitte an den IDO-Verband.
*siehe BGH, Urteil vom 29.04.10, Az. I ZR 99/08, im Zusammenhang mit der PAngV; LG Köln, Urteil vom 10.04.13, Az. 84 O 270/12, im Zusammenhang mit fernabsatzrechtlichen Informationspflichten, Pflichtangaben im elektronischen Geschäftsverkehr und Garantieangaben
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