Was gilt es zu beachten und wie komme ich aus der privaten Haftung?

Seit 25. Mai 2018 gilt ohne weitere Übergangsregelung die zwei Jahre zuvor in Kraft getretene EU Datenschutzgrundverordnung (DS GVO) mit für alle der Union angehörenden Staaten verbindlicher Wirkung.
Sie dient dem Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz sowie dem freien Verkehr personenbezogener Daten (Artikel 1 DS GVO).
Diese Grundsätze muss jeder umsetzen und einhalten, der ganz oder teilweise personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet. Aber was bedeutet das für Sie konkret? Bei der Beantwortung hilft Ihnen unser Webinar „Datenschutz – was bedeutet das für mich?“.
