Seit 2008 existieren für Immobilienmakler die Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG). Doch bei den meisten Kollegen ist diese Information anscheinend noch nicht richtig angekommen.
Nach aktuellem Stand scheint es so zu sein, dass Immobilienmakler die Auflagen des GwG entweder ignorieren, falsch interpretieren oder recht eigenwillige Prozesse entwickelt haben.
Im Kern verlangt das GwG folgendes:
• Interne Sicherungsmaßnahmen
• Kundenbezogene Sorgfaltspflichten und
• Identifizierung des Geschäftspartners.
Nur Letzteres ist bei den Kollegen angekommen, wird aber sehr eigenwillig umgesetzt:
• Ein Makler lässt sich nach der Beurkundung die Ausweiskopien der Parteien vom Notar übersenden und archiviert sie. Von allen anderen Interessenten hat er natürlich keine Daten bzw. Unterlagen.
• Insgesamt glauben viele Kollegen, mit dem Abheften von Ausweiskopien wäre die Arbeit getan.
• Andere ignorieren es vollständig, teilweise zu Recht, weil sie mit dem Käufer kein Vertragsverhältnis eingehen (nur Innenprovision), vergessen aber möglicherweise die Dokumentation auf Seiten der Eigentümer (Vertragspartner).
Ignorantia legis non excusat
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“, übersetzt der Volksmund diesen Grundsatz aus dem Römischen Recht. Vorsätzliche (bewusste) oder fahrlässige (Unachtsamkeit!) Verstöße gegen das GwG können mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß geahndet werden.
Die meisten Kollegen sitzen somit in der Klemme, denn das GwG gilt für Makler bereits seit 2008. Bei einer Überprüfung durch die zuständigen Behörden schuldet man also die Aufzeichnung der letzten fünf Jahre. Für viele Unternehmen ist dies kein leichtes Unterfangen.
Den vollständigen Artikel finden Sie im neuen Heft 83 oder in Kürze zum Download als PDF.
Für Mitglieder haben wir eine Prozessbeschreibung „Geldwäsche-Prävention“ vorbereitet, die unter www.IMMOBILIEN-PROFI.de im Downloadbereich zur Verfügung steht.
Diese Vorlage berücksichtigt alle Anforderungen des GwG und wird regelmäßig überarbeitet und den aktuellen Erfordernissen angepasst.