Maklervergütung: Der dritte Weg

Makler Roland Kampmeyer beschreitet mit seinem Festpreismodell einen Weg zwischen Provisionsteilung und Innenprovision. Was ihn vor über zwei Jahren bewog, dieses Modell zunächst für Immobilienverkäufer zu entwickeln und warum ihm das neue Provisionsgesetz in die Hände spielt.

Kampmeyer im GesprächMehrere Jahre lang wurde in der Politik sowie der Maklerbranche darüber diskutiert, welches Provisionsmodell für Käufer und Verkäufer das fairste ist und wie Immobiliendienstleister bei der Vermittlung weiterhin Gewinne erzielen können. Mit dem Gesetz zur Provisionsteilung von Ende 2020 scheint erst einmal Ruhe in die Debatte gekommen zu sein. Wenngleich niemand weiß, ob sie wieder anschwillt, falls nach der Bundestagswahl im Herbst andere Parteien in der Regierung sitzen, die – wir erinnern uns – im Sommer 2018 ein reines Bestellerprinzip beim Immobilienkauf wollten. 

Schon damals wollte Makler Roland Kampmeyer das Ergebnis um die Courtage-Neuregelung nicht abwarten und erarbeitete ein Festpreismodell, das sein Unternehmen seit April 2019 anbietet und immer wieder modifiziert wurde. Es sieht vor, dass Verkäufer und Käufer keine kaufpreisabhängige Provision, sondern ein Festpreishonorar bezahlen, das sich an der Objektgröße und der Immobilienart orientiert.

Beispiel: für die Vermittlung einer Eigentumswohnung bis 85 Quadratmeter Wohnfläche zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 8.900 Euro brutto. Für eine Wohnung ab 85 Quadratmeter werden von beiden Seiten 9.900 Euro fällig und für ein Einfamilienhaus je 12.900 Euro. Beim üblichen Provisionsmodell würden beide Vertragspartner beim Verkauf eines Eigenheims für 900.000 Euro hingegen jeweils 32.130 Euro brutto bezahlen, falls mit beiden Seiten drei Prozent Provision vereinbart wurden. Das Festpreishonorar gilt nur für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Alle anderen Immobilienklassen werden bei dem Kölner Maklerhaus mit ortsüblichen Provisionssätzen vermarktet.

Wie kam Kampmeyer auf diesen Festpreis?

Kampmeyer fragte sich, warum Maklerleistungen keinen festen Preis haben sollen. Warum Verkäufer und Erwerber beim Verkauf einer Eigentumswohnung mit 110 Quadratmetern sehr viel mehr Provision bezahlen sollen als für die Vermittlung einer 80 Quadratmeter großen Wohneinheit. (…)

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