Den marktgerechten Preis zwischen Makler und Auftraggeber zu diskutieren war gestern – heute lassen wir den Markt entscheiden.
Das Bieterverfahren wird am ehesten dadurch beschrieben, was es nicht ist. Es ist keine Versteigerung. Es sieht nur ähnlich aus und fühlt sich für die Teilnehmer ähnlich an – und das ist so gewollt. Der entscheidende Unterschied zur Versteigerung ist jedoch das Ende. Das Ende einer Versteigerung ist der Zuschlag. Beim Bieterverfahren ist am Ende zunächst nur der Preis gefunden. Die Parteien kontrahieren wie gewohnt unter notarieller Aufsicht.
Wir haben Ihnen ein Dossier mit den wichtigsten Beiträgen der letzten Jahre zusammengestellt. Das Dossier (PDF) finden Sie hier >
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